22. November 2024

Alles BIO

Ausführliche Informationen, auch über den „Grünen Knopf“ erhalten Sie  

–> HIER

 

Will manBiologische Landwirtschaft, deutsches Bio-Siegel 2000-2010 Produkte, welche im ökologischen Landbau erzeugt wurden, kennzeichnen, bedient man sich der Bio-Siegel. Die Erzeuger müssen dann ihrer strengen Dokumentationspflicht nachkommen. Hierzu gehört auch die regelmäßige Entnahme und Untersuchung von Warenproben. Es gibt dafür extra in der EU eingerichtete Öko-Kontroll-Stellen. Werden dann noch Verbandssiegel verwendet, agieren als Kontrolleure zusätzlich die jeweiligen Anbauverbände.

Der Begriff Bio ist ein durch EU-Recht europaweit geschützter Begriff. Gleiches gilt für die BezeichnuBio-Siegel der EU ab 01.07.2010ngen aus kontrolliert biologischem Anbau und Öko. Produkte, die als Bio beschrieben werden, müssen ebenfalls den Kriterien des Bio-Siegels entsprechen, das Siegel-Logo selber aber nicht zwingend tragen.

Unterschiede zwischen Bio- und Verbandssiegeln: Das Bio-Siegel kennzeichnet die Produkte, die mindestens den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung genügen. Darüber hinaus gibt es private Label, die erweiterte, teilweise strengere Anforderungen stBio nach EG-Öko-Verordnungellen. Die privaten Standards wie Demeter, Bioland, BioKreis oder Naturland sind mit strengeren Anforderungen verbunden. Produkte mit derartigen Verbandssiegeln müssen nach der EG Bio-VO vom 28. Juni 2007 zertifiziert sein und zusätzlich die Standards der Verbände erfüllen, um auch ein Verbandszertifikat zu erlangen. Eine Verbandszertifizierung ist ohne eine Bio-Zertifizierung nicht möglich. Nur Produkte, die mindestens die EG-Öko-Verordnung erfüllen, dürfen die Begriffe Bio-, Öko-, biologisch, ökologisch, kontrolliert ökologisch, kontrolliert biologisch, biologischer Landbau, ökologischer Landbau, biologisch-dynamisch und biologisch-organisch verwenden.

Die nachfolgenden Bilder zeigen Siegel verschiedener Verbände, wobei Demeter, Naturland und Bioland Verbände mit den stärksten Anforderungen sind.

 

 

Die folgende Tabelle zeigt eine grobe Auflistung der jeweiligen Kriterien

mit einem KLICK auf die Tablle vergrößern

 

 

 

Zusammenfassung:

Wer mit „Bio“ und „Öko“ wirbt, braucht das EU-Bio-Logo.

Mindeststandards bei Bio-Lebensmitteln setzt die Europäische Union. Alle Lebensmittel, die mit den Begriffen „Bio“ und „Öko“ werben, müssen das EU-Bio-Logo tragen: Ein stilisiertes Blatt aus zwölf weißen Sternen auf grünem Grund. Wer sich an die EG-Öko-Verordnung hält, kann gleichzeitig auch das deutsche Bio-Siegel führen. Dafür müssen die Produktzutaten, die aus der Landwirtschaft kommen, zu 95 Prozent aus Öko-Betrieben kommen. Das weiß-grüne Sechseck mit der Aufschrift Bio gibt es bereits seit 2001, und es wird immer seltener. „Das deutsche Bio-Siegel wird schrittweise vom europäischen Bio-Siegel abgelöst“, erklärt Martin Rombach vom Prüfverein Verarbeitung für ökologische Landbauprodukte in Karlsruhe. Seine Organisation kontrolliert, ob sich Bauernhöfe und Hersteller an die Bio-Vorschriften halten. Will zum Beispiel ein Hersteller von Frühstückseiern mit dem deutschen oder europäischen Bio-Siegel werben, muss er sich regelmäßig überprüfen lassen. Das übernehmen mehrere staatlich zugelassene Kontrollstellen in ganz Deutschland.

Strenge Anforderungen bei Bioland, Naturland und Demeter.

Die Kontrolleure prüfen aber nicht nur für die Label von EU und Bundesrepublik. Auch die großen privaten Bio-Siegel – Bioland, Naturland und Demeter – lassen ihre Betriebe von den Kontrollstellen testen.

Folgende Produkte können gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zertifiziert werden:  

  • lebende oder unverarbeitete Erzeugnisse aus Landwirtschaft oder Aquakultur,
  • verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse und solche aus Aquakultur, die zur Verwendung als Lebensmittel oder Futtermittel bestimmt sind,
  • vegetatives Vermehrungsmaterial und Saatgut für den Anbau.

Folgende Produkte können NICHT gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zertifiziert werden:

  • Erzeugnisse der Jagd und der Fischerei wildlebender Tiere,
  • Kosmetika,
  • Arzneimittel,
  • Erzeugnisse aus Umstellungsbetrieben.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.




>--> Google Translator 10 languages --->